Allgemeines
1.1.
Die Rugenbräu AG (nachfolgend
«Rugenbräu») überlässt ihren Kunden (nachfolgend «Mieter») Festmaterial (wie
Kühlwagen, Kühlschränke, Ausschankanlagen, Ausschankzelte usw.) gemäss ihrem
separaten Festmaterialverzeichnis zum Gebrauch und liefert Getränke in
Konsignation (Warenlieferung zum Weiterverkauf).
1.2. Die
vorliegenden AGB finden auf alle Miet- und Lieferverhältnisse zwischen
Rugenbräu und dem Mieter Anwendung.
1.3. Bestellungen
für den vereinbarten Liefertag müssen spätestens am vorherigen Werktag (Mo –
Fr) vor 11:30 Uhr bei der Rugenbräu AG eintreffen.
1.4. Lieferbedingungen:
Gemäss vereinbartem Lieferplan. Die Rücknahme des sortierten Leergutes erfolgt
im Rahmen des gelieferten Vollgutes. Warenretouren sind ausgeschlossen, ausser
bei Festlieferungen. Sollte ein Wein nicht der erwarteten Qualität entsprechen
z.B. Zapfenweine, bitten wir Sie, diesen aufzubewahren und uns umgehend zu
melden. Fehlerhafte Weine werden innert 2 Jahren nach erfolgter Lieferung in
Form einer Warengutschrift vergütet. Der Wein wird vergütet, sofern dieser
fachgerecht behandelt, gelagert und der Kaufnachweis erbracht werden kann.
1.5. Pikettdienst
an Wochenenden und Festtagen: Die Getränke können nach Absprache mit dem
Pikettverantwortlichen – ohne Zuschlag – an unserer Rampe abgeholt werden. Für
Lieferungen franko Haus erheben wir einen Unkostenbeitrag von CHF 120.00 pro
Auslieferung.
1.6. Ohne anders
lautende Vereinbarung gelten die aktuellen Preislisten für Getränke und die
Miete von Festmaterial.
1.7. Für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von
Leistungen infolge höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie, behördliche
Einschränkungen etc.) haftet die Rugenbräu AG nicht. In diesen Fällen entfällt
die Leistungspflicht ohne Schadenersatzanspruch.
2. Bestimmungsgemässer Gebrauch
2.1. Das zur Verfügung gestellte Festmaterial dient einzig der Lagerung und dem Ausschank der von Rugenbräu gelieferten Getränke. Bei Verstössen behält sich Rugenbräu das Recht vor, bereits bestätigte Aufträge zu sistieren und überdies geliefertes Festmaterial ohne Einhaltung einer Frist zurückzunehmen und zurückzufordern.
2.2. Im Speziellen ist die Lagerung von allen
Lebensmitteln (namentlich Fisch, Fleisch, Salat, Gemüse und Milchprodukte usw.)
in den Kühleinheiten untersagt. Gleiches gilt für das Kochen und Grillieren
innerhalb von Verkaufsständen. Bei Zuwiderhandlung trägt der Mieter die
Verantwortung und übernimmt die Instandstellungskosten nach Aufwand (mind. CHF
500.00 pro Objekt).
3. Reservation, Annullation
3.1. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Auftragseinganges vorgenommen. Für eine termingerechte Auslieferung ist eine Bestellung (Festmaterial und Getränke) mindestens 15 Arbeitstage vor der gewünschten Lieferung notwendig. Sämtliche Reservationen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung von Rugenbräu verbindlich.
3.2. Annullationen können nur bis 14 Tage vor der
geplanten Auslieferung berücksichtigt werden. Für später eintreffende
Annullationen werden 50% der jeweiligen Mietkosten erhoben.
4. Liefermodalitäten
4.1. Die
Lieferung des Festmaterials und der bestellten Getränke erfolgt franko
Festplatz (Abladeort) und inklusive Rücktransport. Die Zufahrt muss für alle
Fahrzeuge (LKW) gewährleistet sein. Der Veranstalter bezeichnet eine
Kontaktperson, welche auf Platz sein muss, sowohl bei der Anlieferung als auch
bei der Abholung.
4.2. Das
Verteilen und Aufstellen des Festmaterials ist grundsätzlich
Sache des Mieters. Zelte sind ordnungsgemäss am Boden zu befestigen und zu
verzurren. Sie sind ab 40 km/h Windstärke oder bei Gefahr von Windböen/Sturm
durch den Mieter zu demontieren.
4.3. Nach
Ablauf der Mietdauer verpflichtet sich der Mieter, das Festmaterial zusammen
mit dem Getränkeleer- und -vollgut in ordnungsgemässem, gereinigtem, zerlegtem
und transportfertigem Zustand (entsprechend dem Zustand bei Lieferung; Gläser
sind abzuwaschen) für den Rücktransport bereitzustellen. Ein allfälliger
Mehraufwand von Rugenbräu für das Zusammentragen von nicht bereit gestelltem
Festmaterial und/oder die Reinigung von verschmutztem Festmaterial wird dem
Mieter nach Aufwand (CHF 90.00/Std.) verrechnet.
4.4. Warenretouren:
- Die Lieferung der Getränke erfolgt grundsätzlich in Konsignation. Der Verkaufspreis wird vom Weiterverkäufer bestimmt, darf aber den Einkaufspreis
von Rugenbräu nicht unterschreiten. Es werden nur saubere, einwandfreie und wieder verkaufbare Getränke in (ungeöffneten, unbeschädigten)
Originalgebinden zurückgenommen.
- Aufgerissene Gebinde (= nicht mehr verkaufsfähige Ware) können generell nicht durch Rugenbräu zurückgenommen werden. Möchten Sie zu Ihrer
Entlastung bereits angebrauchte Gebinde retournieren, nehmen wir diese zurück, eine Kostengutschrift ist jedoch nicht möglich. Fässer/Gasflaschen
gelten als verwendet wenn der Plastikverschluss entfernt ist.
- Bei retournierten Waren mit einer Restlaufzeit (MHD) von weniger als drei Monaten (90 Kalendertage) wird ausschliesslich der Wert des Leerguts resp.
dessen Pfandwert gutgeschrieben
4.5. Kühlwagen, Kühlzelte und Ausschankwagen werden ohne Verlängerungskabel angeliefert. Der vorschriftsgemässe Anschluss sämtlicher elektrischen Geräte nach SEV-Normen ist Sache des Mieters.
4.6. Bei einem Warenwert unter CHF 300.00 (exkl. Miete Festmaterial und Gebinde) wird ein Lieferzuschlag von CHF 70.00 erhoben.
4.7. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe die Warenlieferung und das Festmaterial auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich der Rugenbräu zu melden. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden, die Mängelrechte sind in diesem Fall verwirkt und haben keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Mietzinses.
5. Konditionen
5.1. Die im Festmaterialverzeichnis angegebenen Mietpreise verstehen sich für ein Wochenende bzw. für maximal 5 Tage in Folge. Die Mietdauer beginnt, je nach Wahl von Rugenbräu, frühestens am Donnerstag oder Freitag und endet am darauffolgenden Montag oder Dienstag. Für jedes Folgewochenende wird ein Zuschlag von 50% des Mietpreises verrechnet.
5.2. Die Belieferung des Kunden erfolgt je nach Kreditprüfung durch Rugenbräu gegen volle oder teilweise Vorauszahlung oder gegen Rechnung, wobei im Rechnungsfall die Zahlungsfrist 30 Tage beträgt. Im Weiteren behält sich Rugenbräu das Recht vor, Lieferungen nur gegen Barzahlung vorzunehmen.
5.3. Bei Lieferungen und Abholungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie nachts von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird ein Zuschlag von CHF 250.00 pro Auftrag erhoben.
6. Haftung
6.1. Das dem Mieter zum Gebrauch überlassene Festmaterial und die in Konsignation gelieferten Getränke verbleiben im Eigentum der Rugenbräu und befinden sich zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand.
6.2. Der Mieter haftet gegenüber der Rugenbräu für alle Schäden am Festmaterial und den in Konsignation gelieferten Getränken. Schäden (einschliesslich allfällige Veränderungen) am Festmaterial werden dem Mieter bis maximal zu dem im Festmaterialverzeichnis angegebenen Neuwert verrechnet (Totalschaden). Bei kleineren Schäden übernimmt der Mieter die Reparaturkosten.
6.3. Der Mieter ist auf eigene Rechnung dafür besorgt, dass ihm zum Gebrauch überlassene Festmaterial gegen Feuer-, Elementar-, Wasser- und Glasbruchschaden sowie Diebstahl zu versichern. Der Mieter ist bis zur ordentlichen Rücknahme (bzw. Rückgabe) für das Festmaterial sowie für die in Konsignation gelieferten Getränke haftbar.
6.4. Rugenbräu lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, welche auf einen unsachgemässen Gebrauch und Sicherung des Festmaterials oder einen Verstoss gegen die vorliegenden AGB zurückzuführen sind. Rugenbräu haftet für allfällige Mängel des Festmaterials und hieraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens Rugenbräu.
6.5. Der Kunde wird zum «Mieter» des Festmaterials im Sinne der Artikel 6.1. – 6.4., unabhängig davon, ob das Festmaterial durch die Rugenbräu mit oder ohne Entgelt zum Gebrauch überlassen wurde(also auch bei Sponsoring oder Gratis-Leihe durch die Rugenbräu). Die «Miete» definiert sich hier durch die Übernahme von Festmaterial aus dem Eigentum der Rugenbräu in die temporäre Obhut des Kunden.
6.6. Schweizer Recht findet Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun (Gerichtsstand für Interlaken).
7. Austausch Verkaufsstatistiken / Absatzdaten
7.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rugenbräu AG Absatzdaten über Getränkebezüge den Getränkeherstellern zur Verfügung stellt. Die Daten werden ausschliesslich für administrative und statistische Zwecke verwendet.
AGB Stand: April 2026
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AVB's Stand April 2026